Urheberrechtsvereinbarung


Der Autor eines kreativen Werks besitzt das Urheberrecht an diesem Werk, sobald es in „greifbarer Form“ abgelegt wird, sei es auf Papier geschrieben, in einer Computerdatei gespeichert, als Audio aufgezeichnet oder auf einem anderen lesbaren Medium festgelegt. Der Autor eines kreativen Werks kann anderen als Gegenleistung oder sonstige Gegenleistung teilweise oder vollständige Rechte für das Werk übertragen. Der Inhaber des Urheberrechts kontrolliert ausschließlich alle Rechte, die in ein Originalwerk investieren. Daher wird sich jedes kleine Unternehmen, das mit Werken wie Kunst, Musik oder Literatur in Verbindung steht, wahrscheinlich mit Urheberrechtsvereinbarungen befassen.

Erstbesitz


Das anfängliche Eigentum am Urheberrecht beginnt beim Autor des Werkes. Der Autor muss weder einen Urheberrechtshinweis auf das Werk setzen noch das Urheberrecht beim US Copyright Office registrieren, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Registrierung hat bestimmte Vorteile, einschließlich der Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen zu verklagen und sowohl Straf- als auch tatsächliche Schäden zu erheben. Mitautoren eines gemeinsamen Werkes sind Miteigentümer des Urheberrechts. Jeder hat das gleiche Interesse am Urheberrecht, es sei denn, er bereitet eine Vereinbarung vor, in der das Interesse jedes Mitautors und der prozentuale Anteil des Einkommens aus dem Werk festgelegt sind.

Arbeitet für Miete


Wenn jemand ein Werk produziert, das für einen Arbeitgeber oder eine andere Partei gemietet wurde, liegt das Urheberrecht bei der Person, für die das Werk vorbereitet wurde, und nicht bei der Person, die es erstellt hat. In jeder Vereinbarung zur Produktion eines Werks im Rahmen dieser Vereinbarung muss ausdrücklich der Ausdruck „Leiharbeit“ verwendet werden. Die Parteien können vereinbaren, Rechte nur durch eine unterzeichnete Vereinbarung zu teilen.

Kollektive Werke

In einer kollektiven Arbeit wie einer Anthologie von Kurzgeschichten oder einer veröffentlichten Sammlung von Fotos liegt das Urheberrecht für jeden Beitrag zunächst beim Autor des Beitrags. Sofern die Mitwirkenden nicht ausdrücklich zustimmen, ihr Urheberrecht ganz oder teilweise zu übertragen, hat der Inhaber des Urheberrechts des kollektiven Werks nur das „Privileg, die Beiträge als Teil dieses bestimmten kollektiven Werks zusammen mit etwaigen Überarbeitungen und nachfolgenden Sammlungen in“ zu reproduzieren und zu verbreiten die gleiche Serie.

Rechteübertragung und Lizenzierung

Der Autor eines Werkes kann sein Urheberrecht ganz oder teilweise durch eine unterzeichnete schriftliche Vereinbarung übertragen. Wenn die Vereinbarung nicht das gesamte Urheberrecht überträgt, muss angegeben werden, welche „ausschließlichen Rechte“ übertragen werden. Diese ausschließlichen Rechte umfassen die Rechte zur Vervielfältigung eines Werks auf irgendeine Weise, die Rechte zu seiner Verbreitung, das Recht, Anpassungen oder abgeleitete Werke zu erstellen, und das Recht, ein Werk aufzuführen oder anzuzeigen. Beispielsweise kann ein Autor vereinbaren, Erstveröffentlichungsrechte für eine Zeitschrift oder exklusive Veröffentlichungsrechte für einen Buchverlag zu gewähren. Der Autor eines dramatischen Werks kann auch die Rechte zur öffentlichen Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werks übertragen. Durch die individuelle Übertragung oder Lizenzierung dieser exklusiven Rechte erhält der Autor Flexibilität bei der Realisierung des kommerziellen Gewinns aus seiner Arbeit. Wenn eine Vereinbarung keine zeitliche Begrenzung für die Übertragung des Urheberrechts enthält, können die Autorin oder ihre Erben eine Übertragung des Urheberrechts 35-40 Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung noch beenden.