So schreiben sie mein mobiltelefon als geschäftskosten auf meinen steuerformularen ab
Die steuerliche Absetzbarkeit von Mobiltelefonkosten ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland. In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie Ihr Mobiltelefon als Geschäftskosten auf Ihren Steuerformularen absetzen können, wobei die allgemeinen Prinzipien der deutschen Steuerpraxis berücksichtigt werden.
Grundprinzipien der absetzbarkeit
Mobiltelefone, insbesondere Smartphones, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie beruflich genutzt werden. Arbeitnehmer tragen die entsprechenden Kosten in der Anlage N unter Werbungskosten ein, während Selbstständige diese als Betriebsausgaben erfassen [1].
Pauschale vs. einzelnachweis
Es gibt zwei gängige Methoden, um Mobilfunkkosten abzusetzen:
- Pauschale: Arbeitnehmer können bis zu 20% der Mobilfunkkosten, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, pauschal absetzen, ohne dass ein detaillierter Nachweis erforderlich ist [2].
- Einzelnachweis: Alternativ kann der berufliche Anteil der Kosten durch detaillierte Nachweise dokumentiert werden, wie z. B. Datum, Grund des Gesprächs und Gesprächsdauer. Diese Methode ermöglicht es, die vollen oder sogar höheren Anteile der Kosten abzusetzen, solange der berufliche Nutzungsanteil nachweisbar ist [3].
Dokumentationsanforderungen
Für den Einzelnachweis ist es üblich, über einen Zeitraum von drei Monaten detailliert zu dokumentieren, wie viel des Mobiltelefons beruflich genutzt wird. Dies umfasst Informationen zu Telefonaten, Nutzungszwecken und Zeiten. Nach dieser Dokumentationsphase kann der Durchschnitt oder der anteilige Kostenbetrag berechnet werden [1].
Nutzungsanteil
Der berufliche Nutzungsanteil ist entscheidend für die Höhe der absetzbaren Kosten. Wenn dieser Anteil mehr als 90% beträgt, können die vollen Kosten abgesetzt werden. Bei einem geringeren Anteil, z. B. zwischen 20% und 90%, wird nur der entsprechende Anteil der Kosten berücksichtigt [2].
Anschaffungskosten
Zusätzlich zu den laufenden Kosten können auch die Anschaffungskosten des Handys anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, es liegt ein Nachweis über den beruflichen Nutzungsanteil vor. Auch hier ist eine dreimonatige Dokumentation oft erforderlich [3].
Internetnutzung
Neben den Telefonkosten können auch die Kosten für den Internetzugang abgesetzt werden, sofern dieser beruflich genutzt wird. Die Nachweismethoden sind ähnlich wie bei den Telefonkosten, entweder durch Pauschale oder durch Einzelnachweis [2].
Eintragungsort in der steuererklärung
In der Steuererklärung müssen Arbeitnehmer die entsprechenden Felder in der Anlage N für Werbungskosten ausfüllen, während Selbstständige ihre Mobilfunkkosten unter den Betriebsausgaben angeben [1].
Abweichungen und limitierungen
Wenn der berufliche Nutzungsanteil nicht eindeutig feststellbar ist, bleibt die Pauschale von 20% oder der dokumentierte, nachgewiesene Anteil maßgeblich. Ohne Nachweis ist eine volle Absetzbarkeit nicht möglich [3].
Begleitnachweise
Typische Belege, die für die Absetzbarkeit erforderlich sind, umfassen:
- Nutzungsnachweise oder Bestätigung des Arbeitgebers,
- Einzelverbindungsnachweise des Mobilfunkanbieters,
- Nutzungsprotokolle (Datum, Uhrzeit, Dauer, Gegenpartei),
- Vertrags- oder Abrechnungsunterlagen, die Kosten und Leistungsumfang belegen [2].
Fazit
Die Absetzbarkeit von Mobiltelefonkosten als Geschäftskosten kann erheblich zur Steuerersparnis beitragen. Es ist jedoch wichtig, die richtigen Nachweise zu führen und die entsprechenden Formulare korrekt auszufüllen. Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, im konkreten Fall eine individuelle Prüfung durch eine Steuerberatung oder das Finanzamt in Anspruch zu nehmen [3].
Quellen
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1.
Wie kann ich mein Handy von der Steuer absetzen?https://dasfinanzen.de/wie-kann-ich-mein-handy-von-der-steuer-absetzen
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2.
Kosten für Telefon-Hardware und Telefonie in der Steuererklärunghttps://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kosten-fuer-telefon-hardware-und-telefonie-in-der-steuererklaerung/
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3.
Internet und Handy von der Steuer absetzen - Finanztiphttps://www.finanztip.de/telefonkosten-steuererklaerung/
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4.
Handy - Kann man das absetzen?https://www.kann-man-das-absetzen.de/handy/
-
5.
Wie setze ich mein Privathandy von der Steuer ab?https://www.steuerartenueberblick.de/wie-setze-ich-mein-privathandy-von-der-steuer-ab/
-
6.
Smartphone bei beruflicher Nutzung steuerlich geltend machen?https://erfolgreich-wirtschaften.de/betriebsausgaben/smartphone/
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7.
Wie kann ich Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?https://www.accountable.de/blog/wie-kann-ich-telefon-und-internetkosten-von-der-steuer-absetzen/
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8.
Telefon - Kann man das absetzen?https://www.kann-man-das-absetzen.de/telefon/
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9.
Internet- und Telefonkosten absetzen - Buhlhttps://www.buhl.de/steuer/ratgeber/internet-telefon-kosten-absetzen/
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10.
Handy von der Steuer absetzen: So machst Du es richtig - Finomhttps://finom.co/de-de/blog/handy-steuer-absetzen/